Muss die Stadt dem Verein Geld für das frühere Gelände an der Wiesenstraße nachzahlen? In einem ersten Prozess bekam der SC 04 Schwabach recht.

Es geht um 7847 Quadratmeter. So groß ist die Fläche, die die Stadt Schwabach im April 2001 dem SC 04 Schwabach abgekauft hat. Es waren seinerzeit die Reste des Sportgeländes an der Wiesenstraße, der Heimat des früheren TSV 04 Schwabach, der in den 1990er-Jahren mit dem SC Schwabach zum SC 04 Schwabach verschmolz – und dann das aufgemotzte Sportgelände an der Nördlinger Straße bezog.

Die Stadt bezahlte seinerzeit 90 Mark (etwa 46 Euro) pro Quadratmeter. Das war nicht exorbitant viel. Doch die gut 700.000 Mark (knapp 350.000 Euro) taten dem jungen Fusionsverein damals gut. Und der Quadratmeterpreis war irgendwie auch nachvollziehbar. Das Grundstück nah an der Autobahn schien seinerzeit höchstens für eine gewerbliche Bebauung nutzbar – entsprechend niedrig war es bewertet.

Zwei wichtige Klauseln

Im Kaufvertrag aus dem Jahr 2001 sind aber zwei wichtige Klauseln enthalten. Erstens: Sollte das Gelände binnen einer 20-Jahre-Frist mit einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen sein, dann müsste die Stadt Geld nachschießen. „Ein Wohngebiet gibt es dort draußen bis heute nicht“, sagt Reinhard Hader, einer der vier Vorsitzenden des SC 04 Schwabach. „Da brauchen wir gar nicht mehr weiter zu diskutieren.“

Hader zitiert deshalb lieber die zweite Klausel: Sollte, ebenfalls binnen 20 Jahren, die gesamte Vertragsfläche als Wohnbaugebiet verwertbar sein, müsste die Stadt ebenfalls nachzahlen. Doch wie definiert man „verwertbar“? Reinhard Hader sagt, dass eine Wohnbaugesellschaft sich schon Grundstücke in der Nachbarschaft gesichert habe. Es gebe zwar noch keinen fertigen Bebauungsplan, aber seit Jahren einen so genannten „Aufstellungsbeschluss“. Hader, selbst Jurist und früher Richter, folgert daraus: „Damit steht für uns fest, dass das Grundstück entsprechend verwertbar ist.“

Dass die Lage heute eine ganz andere ist als 2001, hängt ganz eng mit dem sechsstreifigen Ausbau der A6 zusammen. In dessen Zuge erhielt Schwabach endlich den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutz – und damit waren auf einen Schlag im Gebiet Wiesenstraße ganz andere Optionen denkbar als knapp 20 Jahre zuvor vorstellbar. Auch Wohnbebauung.

Bis zu 1,6 Millionen Euro

Die wichtigste Frage ist: Um wie viel Geld geht es eigentlich? Der Verein geht von etwa 1,6 Millionen Euro an möglichen Nachzahlungen aus. Die Stadt Schwabach taxiert das ganze „irgendwo zwischen 80.000 Euro und 1,5 Millionen Euro“, so Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht. Der gewaltige Unterschied zwischen den 80.000 und den 1,5 Millionen Euro lässt sich vielleicht damit erklären, dass – im Falle eines Falles – nicht klar ist, ob man nach damaligen Grundstückswert nachzahlen müsste – oder nach heutigen Tarifen.

Der Konflikt zwischen Verein und Stadt schwelt seit einigen Jahren. Noch unter Oberbürgermeister Matthias Thürauf hatte es erste Gespräche gegeben, erinnert sich SC04-Vorstand Reinhard Hader. Seit 2021 ist auch Thüraufs Nachfolger Peter Reiß eingebunden. Laut Helmut Räthe, einer der vier gleichberechtigten Vorstände des SC 04, sei der Verein mehrmals auf die Stadt zugegangen und habe Kompromissvorschläge gemacht. Es ging da um Immobilien auf dem jetzigen SC 04-Gelände, die die Stadt vor einigen Jahren übernommen hatte, um den vom finanziellen Kollaps bedrohten Verein liquide zu halten. Diese Grundstücke, so Räthe, hätte man zum Beispiel wieder ablösen können.

Nur ein erster Schritt

Irgendwie kamen Stadt und Verein aber nicht zusammen. Und so zog der SC 04 Schwabach schließlich vor Gericht. Um die Kosten für Anwälte und Verfahren niedrig zu halten, ging es in einem ersten Verfahren „nur“ um einen Streitwert von 40.000 Euro. Seit einigen Wochen nun ist das Urteil da, es ist von drei Berufsrichtern gesprochen worden, und es fiel in jeder Hinsicht zugunsten des Vereins aus. Die Stadt muss also zahlen. Plus die Verfahrenskosten tragen. Besser gesagt: Sie müsste.

Stadtrechtsrat Engelbrecht spricht von einer „ersten Runde“, die man verloren habe. Man habe aber inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Der Stadtrat hatte dafür in nichtöffentlicher Sitzung grünes Licht gegeben. Beim OLG wird allerdings das Verfahren nicht mehr neu aufgerollt. Vielmehr wird eher geprüft, ob die Richter am Landgericht ordnungsgemäß gearbeitet haben und ob das Urteil nachvollziehbar ist. Anders gesagt: Die Chancen, dass der Verein noch viel Geld von der Stadt sieht, sind deutlich gestiegen.

Nun könnte man sagen, dass 40.000 Euro eine Stadt wie Schwabach mit einem Haushalt von über 150 Millionen Euro nicht aus der Bahn werfen werden.

Aber: Es geht ja eigentlich um größere Summen, und damit diese möglichen Ansprüche nicht verjähren, muss der Verein noch heuer ein zweites Verfahren über den Gesamtbetrag anstrengen. „Wir als Vorstände sind dazu auch verpflichtet, sonst könnten unsere Mitglieder uns mit Recht vorwerfen, wir würden mit möglichem Vereinsvermögen nicht gut umgehen“, erklärt der frühere Richter Hader.

Die Kuh vom Eis bekommen

Also: Der SC 04 muss eigentlich wieder vor Gericht ziehen. Aber im Prinzip will er gar nicht. „Viel lieber wäre es uns, wenn wir uns mit der Stadt außergerichtlich einigen könnten“, sagt Hader. Er habe OB Peter Reiß angeboten, dass man sich im Sommer noch einmal zusammensetzen könne. „Wir wollen die Kuh vom Eis bekommen“, so Hader. Aber: „Der Ball liegt jetzt bei der Stadt“, ergänzt Helmut Räthe. „Sie ist am Zug.“

Für den SC 04 Schwabach, der seine große finanzielle Krise inzwischen hinter sich gelassen hat, wären 1,5 Millionen natürlich ein mehr als warmer Regen. Aber wären umgekehrt für die Stadt Kosten in Höhe von 1,5 Millionen tatsächlich eine absolute Katastrophe? Als Gegenwert besitzt sie immerhin 7847 Quadratmeter Grund und Boden. Und der ist bei einer Weitergabe einen interessierten Investor angesichts aktueller Baulandpreise sicher deutlich mehr wert als die knapp 350.000 Euro, welche die Stadt damals an den Verein bezahlt hat.

Weitere Informationen:

Vorstand des SC 04 Schwabach
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